Hat ein Prüfling die schriftliche Prüfungsarbeit mit der Note ungenügend abgeschlossen, kann er nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen werden. 1.2.1.6 Schülerinnen und Schüler, die Lateinunterricht ab Klasse 5 (Nr. Im Einvernehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter kann die Fachlehrkraft den Leistungsstand auch durch eine Prüfung feststellen (§ 48 Abs. 2. Wer das Leistungskursfach Musik belegt hat, kann keine instrumentalpraktischen oder vokalpraktischen Kurse in die Gesamtqualifikation einbringen. Ein Hebraicum wird zuerkannt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind, 3.2.1 Beginn der Einführungsphase bis zum Ende der Qualifikationsphase. (3) Den Vorsitz des Zentralen Abiturausschusses hat grundsätzlich die für die Schule zuständige schulfachliche Dezernentin oder der zuständige schulfachliche Dezernent. 1.2.2.6 Für Profilklassen gemäà § 21 Absatz 3 APO-S I legen die Schulen der Schulaufsicht im Rahmen der zu genehmigenden Stundentafel ein Konzept zur Vergabe des Latinums unter Berücksichtigung der voranstehenden Vorgaben vor. Wer Musik auÃerhalb des Abiturbereichs belegt hat, kann im Rahmen der fünf zulässigen Grundkurse bis zu zwei instrumentalpraktische oder vokalpraktische Grundkurse einbringen. § 14 APO-GOSt, Beurteilungsbereich - Gesetze des Bundes und der Länder Wolters Kluwer Deutschland GmbH - Online-Datenbanken und Software aktueller Rechts- und Wirtschaftsinformationen: Urteile, Gesetze, Fachpresseauswertung, Competitive Intelligence, Wissensmanagement für Städte und Gemeinden, Sozialversicherungsträger, Behörden und Universitäten. (6) Für das Verfahren bei Versäumnis der Prüfung gilt § 23, für das Verfahren bei Täuschungshandlungen und anderen UnregelmäÃigkeiten § 24 entsprechend. 38.6.2 Die endgültige Bewertung der Prüfungsleistung wird durch eine allgemeine Aussprache über die von der Schülerin oder dem Schüler gezeigten Leistungen eingeleitet. Ein Rücktritt von der besonderen Lernleistung muss bis zur Entscheidung über die Zulassung zur Abiturprüfung erfolgt sein. (1) Die in der Oberstufe unterrichteten Fächer werden wie folgt Aufgabenfeldern zugeordnet: 1. dem sprachlich-literarisch-künstlerischen Aufgabenfeld (Aufgabenfeld I): Deutsch, Musik, Kunst, Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch, Niederländisch, Italienisch, Lateinisch, Griechisch, Hebräisch, Japanisch, Chinesisch, Türkisch, Neugriechisch, Portugiesisch; 2. dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld (Aufgabenfeld II): Geschichte, Geographie, Philosophie, Sozialwissenschaften, Recht, Erziehungswissenschaft, Psychologie; 3. dem mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Aufgabenfeld (Aufgabenfeld III): Mathematik, Physik, Biologie, Chemie, Ernährungslehre, Informatik, Technik. (1) Die Schule informiert die Schülerinnen und Schüler sowie deren Erziehungsberechtigte über die wesentlichen Regelungen für den Bildungsgang in der gymnasialen Oberstufe. (3) Die Einrichtung des Leistungskursfaches Sport bedarf der Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde. Ein Durchschnitt von 4,5 Punkten wird aufgerundet. 3. Jgst. Die oder der Vorsitzende der Konferenz beauftragt ein Mitglied mit der Schriftführung. NRW. Die Klausuren dienen der Standardsicherung am Ende der Einführungsphase und geben im Hinblick auf die Anforderungen in der Qualifikationsphase … 05/2020) treten zum 01.08.2020 in Kraft. Wird der Beschwerde nicht stattgegeben, entscheidet auf Verlangen der Beschwerdeführerin oder des Beschwerdeführers die obere Schulaufsichtsbehörde. Ãber Ausnahmen entscheidet die obere Schulaufsichtsbehörde. 4.2.4 Der mit dem Zeugnis am Ende der Einführungsphase verbundene Abschluss gemäà § 40 Absatz 2 wird nach erfolgreichem Durchgang durch das erste Jahr der Qualifikationsphase erworben. 1.1 Anzahl und Dauer der Klausuren in der Oberstufe ..... 1 1.2 Die Inhaltsfelder des Kernlehrplans Sek. Abweichend von § 40 Absatz 3 erfolgt eine Zulassung zur Nachprüfung zum Erwerb eines dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertigen Abschlusses oder des mittleren Schulabschlusses auch dann, wenn die Verbesserung um eine Notenstufe in mehr als einem Fach erforderlich ist, um einen Abschluss oder eine Berechtigung zu erwerben. Lebensjahr nicht vollendet hat. Sonstige Ausnahmen vom Prüfungsverfahren sind insbesondere die Nutzung von Werkzeugen, technischen Hilfsmitteln, besonderen räumlichen oder personellen Bedingungen und die Nutzung der vom Ministerium bereitgestellten modifizierten Klausuren für die Förderschwerpunkte Sehen, Hören und Kommunikation/Sprache oder anderer vom Ministerium bereitgestellter oder zugelassener Anpassungen der Prüfungsaufgaben. Februar des Schuljahres, in dem die Prüfung stattfindet, bei der oberen Schulaufsichtsbehörde angemeldet. (5) Wer die Prüfung mit mindestens ausreichendem Ergebnis bestanden hat, ist versetzt und erhält ein neues Zeugnis mit der Note âausreichendâ in dem Prüfungsfach. NRW. 14.4.1 Zu Beginn jeden Halbjahres sollen die Klausurtermine verbindlich geplant und in geeigneter Form schulintern bekannt gemacht werden. II ..... 2 2 Elemente einer Klausur im Fach Geographie 5 2.1 Die Suche nach einer allgemeingeographischen Themenformulierung ..... 5 2.2 Was ist eigentlich ein „geeigneter Raum“? Schülerinnen und Schülern mit Vorversetzung in die Einführungsphase wird mit der Versetzung auf der Grundlage des § 9 Abs. 34.2.1 Die Fachlehrkraft, die die Zweitkorrektur durchführt, nimmt gegebenenfalls ergänzende Korrekturen vor und bewertet die Teilleistungen auf der Basis einer eigenen Beurteilung entsprechend den Lösungserwartungen und Regelungen zur Gewichtung von Teilleistungen gemäà § 33 Absatz 4 in dem vorgegebenen Bewertungsschema. NRW. Eine Zulassung zur Nachprüfung erfolgt abweichend von § 10 Absatz 1 auch, wenn die Verbesserung einer Minderleistung in mehr als einem Fach erforderlich ist. 8. Auf der Grundlage dieser Beurteilung schlägt die Prüferin oder der Prüfer die endgültige Benotung vor. Wird eine neue Aufgabe gestellt, so ist in der Niederschrift über die mündliche Prüfung diese Entscheidung mit Begründung aufzunehmen; die Bewertung der Prüfung darf von der Aufgabenänderung nicht beeinträchtigt werden. Die Fachprüferin oder der Fachprüfer muss in der Regel in dem jeweiligen Fach die Lehramtsprüfungen abgelegt haben und die Befähigung zum Lehramt am Gymnasium oder für die Sekundarstufe II besitzen. im Laufe des Schuljahres 2018/2019 Dienstbesprechungen und Implementationsveranstaltungen durch die Fachaufsichten der Bezirksregierungen durchgeführt. Bei Kursen, die schulübergreifend angeboten werden, wird der Fachprüfungsausschuss an der Schule gebildet, an der der Kurs stattfindet. Die Fachprüferin oder der Fachprüfer korrigiert die Prüfungsarbeit; sie oder er begutachtet und bewertet sie abschlieÃend mit einer Note, der gegebenenfalls eine Tendenz hinzuzufügen ist. 3. März 2009 (SGV. NRW. (8) Die Nachprüfung zum nachträglichen Erwerb eines Abschlusses richtet sich nach § 40 Absatz 3. (1) Eine nicht bestandene Abiturprüfung kann einmal wiederholt werden. 2. bei Abweichungen um vier Notenpunkte und mehr durch Entscheidung einer dritten, von der oberen Schulaufsichtsbehörde beauftragten Fachlehrkraft, innerhalb der Bandbreite der vorherigen Bewertungen. Die Aufgabenstellung in der Abiturprüfung muss den Richtlinien und Lehrplänen für den Unterricht in der gymnasialen Oberstufe entsprechen. (4) Fachprüferin oder Fachprüfer ist in der Regel die Fachlehrkraft, die die Schülerin oder den Schüler im letzten Halbjahr der Qualifikationsphase unterrichtet hat. 3. Anzahl und Art der zu überprüfenden Teilkompetenzen (Schreiben, Lesen, Hör/Hörsehverstehen, Sprachmittlung, Sprechen). Die Vorbereitung auf die Prüfung liegt in der Verantwortung der Prüflinge und der Erziehungsberechtigten. (3) In der Qualifikationsphase wird nach Festlegung durch die Schule eine Klausur durch eine Facharbeit ersetzt. Für Profilklassen gemäà § 21 Absatz 3 APO-S I legen die Schulen der Schulaufsicht im Rahmen der zu genehmigenden Stundentafel ein Konzept zur Vergabe des Graecums unter Berücksichtigung der voranstehenden Vorgaben vor. 4.2.1 Die Schullaufbahn kann mit Beginn der Qualifikationsphase fortgesetzt werden, wenn vor dem Antrag auf Beurlaubung. (5) Zur Erprobung neuer Unterrichtsfächer können mit Genehmigung der obersten Schulaufsichtsbehörde Versuche durchgeführt werden. Vertiefungsunterricht dient der Intensivierung der individuellen Förderung von Kompetenzen insbesondere in Deutsch, Mathematik und Fremdsprachen. 42.1.1 Die Niederschrift über die schriftliche Abiturprüfung enthält das Prüfungsfach sowie genaue Angaben darüber, wann die Arbeitszeit begonnen hat und wann die einzelnen Arbeiten abgegeben worden sind, wie lange und von wem die Aufsicht geführt wurde und in welchem Zeitraum einzelne Prüflinge den Prüfungsraum verlassen haben. Wird am Ende des Wiederholungsjahres die Zulassung nicht erreicht oder die Wiederholungsprüfung nicht bestanden, so muss die Schülerin oder der Schüler die gymnasiale Oberstufe verlassen. a) kann der Schülerin oder dem Schüler aufgegeben werden, den Leistungsnachweis zu wiederholen, wenn der Umfang der Täuschung nicht feststellbar ist. Dafür gilt folgender Schlüssel: Die Leistungen entsprechen den Anforderungen in besonderem MaÃe. (5) Nach bestandener Abiturprüfung kann ehemaligen Schülerinnen und Schülern ergänzend zur allgemeinen Hochschulreife der schulische Teil der Fachhochschulreife für das Land Nordrhein-Westfalen zuerkannt werden, wenn sie die Bedingungen des Absatzes 1 oder 2 erfüllen. Sodann geben alle Mitglieder des Fachprüfungsausschusses ihre Beurteilung (Note ggf. Der Prüfungsausschuss berät über die einzelnen mündlichen Prüfungsleistungen. Auf Wunsch der Schülerin oder des Schülers werden die Ergebnisse weiterer, in der Qualifikationsphase belegter Kurse aufgenommen. Oktober 1998 5 Verwaltungsvorschriften zur APO-SI (VVzAPO-S I): RdErl. (2) Die Formen der âSonstigen Mitarbeitâ richten sich nach den Richtlinien und Lehrplänen für den Unterricht in der gymnasialen Oberstufe. bis hin zum Nichtbestehen der Abiturprüfung, zu belehren. 2 Satz 1 müssen durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem anderen Fach dieser Fächergruppe ausgeglichen werden. c) kann die gesamte Leistung für ungenügend erklärt werden, wenn es sich um einen umfangreichen Täuschungsversuch handelt. NRW. Die obere Schulaufsichtsbehörde kann Schulleiterinnen oder Schulleiter an anderen als den von ihnen geleiteten Schulen als Vorsitzende einsetzen. 4. Das von der Schülerin oder dem Schüler gewählte vierte Abiturfach ist verpflichtendes Fach der mündlichen Prüfung. So ändert sich z. Ein Leistungsausgleich zwischen den zwei Bereichen ist nicht möglich. Die Schulen bieten die zur Erfüllung der Pflichtbedingungen bzw. Die Fachlehrerin oder der Fachlehrer kennzeichnet die Fehler jeder schriftlichen Prüfungsarbeit nach Art und Schwere und bewertet die Teilleistungen entsprechend den Lösungserwartungen und Regelungen zur Gewichtung von Teilleistungen gemäà § 33 Absatz 4 in einem vorgegebenen Bewertungsschema. Abiturfächer müssen in der Einführungsphase in Grundkursen und spätestens von dem ersten Jahr der Qualifikationsphase an als Fächer mit Klausuren belegt sein. 3.5.2 Der Zeitraum der Unterbrechung des schulischen Bildungsganges wird nicht auf die Verweildauer (§ 2) angerechnet. 31.1.3 Die Schülerin oder der Schüler belegt im letzten Jahr der Qualifikationsphase die Leistungs- und Grundkurse der Abiturfächer sowie die übrigen Grundkurse der Schullaufbahn. (3) Bei Arbeiten, an denen mehrere Schülerinnen und Schüler beteiligt werden, muss die individuelle Schülerleistung erkennbar und bewertbar sein. Auf dem Abgangszeugnis der Einführungsphase gemäà Anlage 4 wird unter Bemerkungen ergänzt: âDer (Angabe des Abschlusses) wurde aufgrund einer Nachprüfung gemäà § 40 Absatz 3 APO-GOSt in dem Fach (Angabe des Unterrichtsfaches) erworben. 223) mit1 13-32 Nr. Sie bedürfen der Zustimmung der oberen Schulaufsichtsbehörde. Die Schülerin oder der Schüler kann weitere Grundkursfächer als Fächer mit Klausuren wählen. In Ausnahmefällen kann die obere Schulaufsichtsbehörde eine andere schulfachliche Dezernentin oder einen anderen schulfachlichen Dezernenten bestellen. (4) Das erste Leistungskursfach (erstes Abiturfach) muss eine aus der Sekundarstufe I fortgeführte Fremdsprache oder Mathematik oder eine Naturwissenschaft oder Deutsch sein. (3) Grund- und Leistungskurse werden den Schülerinnen und Schülern in einem Pflichtbereich und in einem Wahlbereich angeboten. Die Dauer beträgt zwei bis drei Unterrichtsstunden in Deutsch, je eine bis zwei Unterrichtsstunden in der ersten Fremdsprache und im Wahlpflichtbereich II sowie zwei Unterrichtsstunden in Mathematik. Abschnitt Zulassung zur Abiturprüfung, Ablauf und Verfahren der Abiturprüfung, § 33 Aufgaben und Verfahren für die schriftliche Prüfung, § 34 Beurteilung der schriftlichen Arbeiten, § 36 Mündliche Prüfung im ersten bis dritten Abiturfach, § 37 Verfahren bei der mündlichen Prüfung, § 38 Gestaltung der mündlichen Prüfung, 5. In besonders schweren Fällen kann der Prüfling von der weiteren Prüfung ausgeschlossen werden. (2) Für abgehende Schülerinnen und Schüler, die am Ende des dritten oder vierten Halbjahres der Qualifikationsphase den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben wollen, gelten die Bedingungen gemäà Absatz 1 mit der MaÃgabe, dass die Gesamtqualifikation insgesamt in zwei aufeinander folgenden Halbjahren erbracht worden sein muss. 2006 (ABl. Im letzten Halbjahr der Qualifikationsphase ist im ersten bis dritten Abiturfach je eine Klausur zu schreiben. 14.1.1 Für Anzahl und Dauer der Klausuren in jedem Halbjahr der Einführungsphase gelten die folgenden Regelungen: Anzahl und Dauer der Klausuren in der Einführungsphase, Deutsch, Mathematik, fortgeführte Fremdsprachen, in einer Fremdsprache unterrichtetes Sachfach, ein gesellschaftswissenschaftliches und ein naturwissenschaftliches Fach sowie weitere Fächer. Das Zeugnis berechtigt nicht zum Ãbergang in eine andere Schule mit gymnasialer Oberstufe.â. Die Punktzahl der Gesamtqualifikation wird nach der Tabelle in Anlage 13 in eine Durchschnittsnote umgerechnet. Aus Gründen der Infektionsprävention kann von Verfahrensvorgaben und Vorgaben zur Zusammensetzung von Konferenzen, insbesondere Verpflichtungen zur persönlichen Anwesenheit, abgewichen werden (§ 9 Absatz 1 und 2 und § 18 Absatz 3). § 36 (auslaufend) Mündliche Prüfung im ersten bis dritten Abiturfach. Dezember 2010; Thema ignorieren; Emma2. NRW. Vertreterinnen oder Vertreter der oberen und der obersten Schulaufsichtsbehörde. (4) In das Abgangszeugnis werden die in den einzelnen Halbjahren der Qualifikationsphase bewerteten Kurse mit den entsprechenden Kursabschlussnoten eingetragen. (6) Die oberste Schulaufsichtsbehörde kann weitere Fächer für die Oberstufe zulassen, wenn im Versuch erprobte Lehrpläne für die gymnasiale Oberstufe und veröffentlichte Prüfungsanforderungen vorliegen. Die obere Schulaufsichtsbehörde kann auch eine Lehrkraft einer anderen Schule mit dem Vorsitz beauftragen. Die Verordnung tritt am 1. Wird eine Täuschungshandlung erst nach Abschluss der Leistung festgestellt, ist entsprechend zu verfahren. Ab dem Sommersemester 2019 wurde die Dauer der Klausuren für alle Module auf 1,5 Stunden reduziert. 28.3.2 Wer in der Qualifikationsphase in aufsteigendem Unterricht eines Grundkurses mehr Kurse belegt hat als zur Erfüllung der Pflichtbelegungen erforderlich ist, kann wählen, welche dieser Kurse in die Gesamtqualifikation eingebracht werden. 11.1.1 Zur Erfüllung der Pflichtbedingungen gemäà § 28 Absatz 1 sind mindestens in einem Jahr der Qualifikationsphase acht anrechenbare Grundkurse zu belegen. 1.1 Anzahl und Dauer der Klausuren in der Oberstufe Da Geschichte in der Sek. Für die Zeugnisse und Abgangszeugnisse der Einführungsphase sind die als Anlage 3 und Anlage 4 beigefügten Muster zu verwenden. NRW. Für die Bescheinigung über den schulischen Teil der Fachhochschulreife nach der Abiturprüfung gilt Anlage 16 Nr. Die Schülerin oder der Schüler teilt den Wunsch zu dem von der Schule festgesetzten Termin der oder dem Vorsitzenden des Zentralen Abiturausschusses schriftlich mit. 31.1.2 Wer nicht zur Abiturprüfung zugelassen wird, nimmt vom dritten Schultag nach Mitteilung der Nichtzulassung in den Leistungs- und Grundkursen der belegten Fächer am Unterricht des zweiten Halbjahres der Qualifikationsphase teil. (6) Religionslehre und Sport können nicht gleichzeitig als Prüfungsfächer gewählt werden. 14.2.4 Die Klausuren im letzten Halbjahr der Qualifikationsphase werden hinsichtlich der Aufgabenformate, des kriteriengeleiteten Bewertungssystems, der Aufgabenauswahl sowie der zeitlichen Vorgaben unter Abiturbedingungen geschrieben. 4 gilt entsprechend. (2) Ist der Prüfling nicht imstande, die gestellte Aufgabe zu lösen, so kann die Prüferin oder der Prüfer Hilfen geben. In das Abiturzeugnis werden die beiden vokalpraktischen oder instrumentalpraktischen Grundkurse unter der Fachbezeichnung âMusikâ aufgenommen; sie können jedoch nicht gegen Kurse im Abiturfach Musik ausgetauscht werden. (3) Die Schule entscheidet anhand der organisatorischen Möglichkeiten und Umstände im Einzelfall, ob Leistungsnachweise, die Schülerinnen und Schülern aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen nicht erbracht haben, nachzuholen sind. (3) Die Lehrerin oder der Lehrer ist verpflichtet, die Schülerinnen und Schüler zu Beginn des Kurses über die Zahl und Art der geforderten Klausuren und Leistungsnachweise im Beurteilungsbereich âSonstige Mitarbeitâ zu informieren. Nach Abgang von der Schule richtet sich die Wiederholung der Prüfung nach der Erweiterungsprüfungsordnung (BASS 19-33 Nr. (1) Eine Schülerin oder ein Schüler, die oder der nicht versetzt worden ist, kann zu Beginn des folgenden Schuljahres eine Nachprüfung ablegen, um nachträglich versetzt zu werden. Aufgrund des § 52 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG) vom 15. (1) Im Rahmen der für die Abiturprüfung vorgesehenen Punktzahl (§ 29) kann Schülerinnen und Schülern eine besondere Lernleistung angerechnet werden, die im Rahmen oder Umfang eines mindestens zwei Halbjahre umfassenden Kurses erbracht wird. Wird keine besondere Lernleistung gemäà § 17 eingebracht, müssen mindestens in zwei Prüfungsfächern, darunter einem Leistungskursfach, im Abiturbereich mindestens jeweils 25 Punkte erreicht sein. Die sachgerechte Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die zentralen Prüfungen im Abitur ist sicherzustellen. NRW. Besonderer Wert wird darauf gelegt die Beratungskompetenz zu verbessern: Es werden die Situationen behandelt, in denen ei Die Verpflichtung zur Anfertigung einer Facharbeit entfällt bei Belegung eines Projektkurses. Kurse, die an einzelnen Schulen nur von wenigen Schülerinnen und Schülern gewünscht werden, sind gegebenenfalls an einer Schule zentral einzurichten. 36.1.3 Die jeweilige Frist beginnt am Tag nach der Einberufung nach VV 36.1.1 bzw. Dann gelten die Kursabschlussnoten im ersten Halbjahr der Qualifikationsphase auch als Kursabschlussnoten für das zweite Halbjahr der Qualifikationsphase. (1) Während der beiden ersten Jahre der gymnasialen Oberstufe können Schülerinnen und Schüler für einen Auslandsaufenthalt gemäà § 43 Absatz 4 SchulG beurlaubt werden. (7) Sport wird bis zum Ende der Qualifikationsphase fortgeführt. § 40a Fachhochschulreife (schulischer Teil). Jgst. Vor der Rückgabe und Besprechung oder am Tage der Rückgabe einer Klausur darf in demselben Kurs keine neue Klausur geschrieben werden. (2) Die schriftliche Prüfung dauert in den Leistungskursfächern viereinviertel und im dritten Abiturfach drei Zeitstunden. 2 Nr. (1) Erfolgt die Ermittlung der Kursabschlussnote des zweiten Halbjahrs der Qualifikationsphase gemäà § 46 Absatz 4, so können Schülerinnen und Schüler, die auf der Basis der vorliegenden Leistungen die Voraussetzungen für den Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife nicht erfüllen, diese auch abweichend von § 40a über Nachprüfungen in den verpflichtend einzubringenden Fächern erwerben, die mit weniger als fünf Punkten bewertet wurden. Falls der erste Prüfungsteil vom Prüfling vorzeitig beendet wird, ist die Prüfung mit dem zweiten Prüfungsteil unverzüglich fortzusetzen. v. 07.05.2015 (ABl. An einem Tag darf in der Regel nur eine Klausur geschrieben werden. Die Aufgabenstellung muss auf die Anforderungen in der Abiturprüfung vorbereiten. Werden 38 bis 40 Halbjahresergebnisse eingebracht, dürfen in höchstens acht Kursen vier oder weniger Punkte erreicht werden. 37.4.3 Die oder der Vorsitzende des Fachprüfungsausschusses informiert die Mitglieder über den Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler. (1) In der Einführungsphase sind in Deutsch, Mathematik, den Fremdsprachen je Halbjahr zwei, in einem gesellschaftswissenschaftlichen und einem naturwissenschaftlichen Fach je Halbjahr ein bis zwei Klausuren zu schreiben. 11.1.2 In besonders begründeten Ausnahmefällen kann eines der beiden Leistungskursfächer oder ein gemäà § 6 Absatz 5 gewähltes Profil innerhalb der ersten zwei, spätestens drei Wochen des 1. (2) Dem Zentralen Abiturausschuss gehören an: 2. die Schulleiterin oder der Schulleiter oder in begründeten Fällen die Vertreterin oder der Vertreter; 3. die Oberstufenkoordinatorin oder der Oberstufenkoordinator oder die Vertreterin oder der Vertreter oder eine andere von der oder dem Vorsitzenden berufene Lehrkraft; 4. die Beratungslehrerin oder der Beratungslehrer des Prüflings oder eine andere von der oder dem Vorsitzenden berufene Lehrkraft. Die Regelungen sind in Anlage 1 enthalten. 3.2) zu entnehmen. 4.2.5 Bei einem Schulwechsel entscheidet über die Beurlaubung und die Fortsetzung der Schullaufbahn die aufnehmende Schule. 3. Die festgelegten Wochenstundenzahlen für die einzelnen Kurse bleiben verbindlich. Wird der Schülerin oder dem Schüler der schulische Teil der Fachhochschulreife zuerkannt, enthält das Abgangszeugnis den Hinweis, dass die Schulpflicht in der Sekundarstufe II erfüllt ist, sofern kein Ausbildungsverhältnis begonnen wird (§ 38 Absatz 4 SchulG).8. Die mündliche Prüfung wird von der Schule durchgeführt. Die älteren Ergebnisberichte und Daten sind über den Link in der rechten Spalte zugänglich. 39.4.1 Das Zeugnis muss dem Muster in Anlage 12 entsprechen. 6. Schülerinnen und Schüler können einen in der Sekundarstufe I begonnenen bilingualen Bildungsgang (BASS 13-21 Nr. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 18.11.2006 (ABl. Die sich hieraus ergebenden Bindungen für die Belegung einzelner Fächer sind für die Schülerinnen und Schüler verpflichtend. Hierfür legt die Fachlehrkraft der Fachdezernentin oder dem Fachdezernenten der oberen Schulaufsichtsbehörde bis zum 15. Hinreichende Beurteilungsgrundlagen liegen nicht vor, wenn die Schülerin oder der Schüler im Beurteilungsbereich âKlausurenâ beide geforderten Leistungsnachweise verweigert hat oder im Beurteilungsbereich âKlausurenâ oder im Beurteilungsbereich âSonstige Mitarbeitâ aus Gründen, die von der Schülerin oder dem Schüler zu vertreten sind, nicht beurteilbar ist. Sie dürfen sich Aufzeichnungen machen. (3) Schülerinnen und Schüler, die gemäà § 31 Abs. (8) Die oder der Vorsitzende des Zentralen Abiturausschusses kann Entscheidungen dieses Ausschusses und Entscheidungen der Fachprüfungsausschüsse beanstanden und die Entscheidung der oberen Schulaufsichtsbehörde herbeiführen. Hinter den Paragraphen der RechtsVO sind jeweils unmittelbar die entsprechenden Verwaltungsvorschriften (in Normalschrift) abgedruckt. (5) Eine mündliche Prüfung wird nicht angesetzt oder nicht mehr durchgeführt, wenn aufgrund der vorliegenden Ergebnisse im Abiturbereich auch bei Erreichen der Höchstpunktzahlen in der mündlichen Prüfung im ersten bis dritten Abiturfach ein Bestehen des Abiturs nicht mehr möglich ist.